informieren statt spekulieren
(kostet 2 minuten google)
innerorts 27-30 km/h zu schnell + probezeit
-
-
nix da !!
guckste hier
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php
kannste alles eingeben mit probezeit etc !!!!!
-
ganz wichtig: bist du überhaupt der fahrzeughalter? oder mama, papa... ?
-
Zitat
Original von KJMaSaKkA
nix da !!guckste hier
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php
kannste alles eingeben mit probezeit etc !!!!!
die seite ist gut
ich hatte recht, googeln hilft -
Also ich kenn ein der ist auf ner Straße 175 gefahren und es war auf 80 begrenzt. 4 Wochen Fahrverbot. Ist jetzt nicht vergleichbar mit dir, da er schon lange aus der Probezeit draußen war.
-
Zitat
Original von Dirty Ham
Also ich kenn ein der ist auf ner Straße 175 gefahren und es war auf 80 begrenzt. 4 Wochen Fahrverbot. Ist jetzt nicht vergleichbar mit dir, da er schon lange aus der Probezeit draußen war.
wieso erzählst du es dann -
Zitat
Original von Scek1
wieso erzählst du es dann
Ja weil der Typ mit so eine überzogenen Geschwindikeit nur 4 Wochen bekommen hat. Ich weiß auch nicht was ich rede -
Die vorgegebene Geschwindigkeitssituation wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:
Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t.
Bußgeld: 100,00 Euro
- ggf. mit Gefährdung: 120,00 Euro
- ggf. mit Sachbeschädigung: 145,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 3 Punkte
Probezeitmaßnahmen: Ja -> Infos#
Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
#Hinweis: Ein Geschwindigkeitsverstoß ist ein sog. schwerwiegender "A-Verstoß" im Sinne der Anlage 12 der FeV. Ab drei während der Probezeit begangener und hiernach jeweils rechtskräftig sanktionierter "A-Verstöße" wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen!
#Hinweis: Bei nicht fristgerechter Teilnahme am angeordneten Aufbauseminar kommt es zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis!
# Anschauen: Probezeitgrafik zum besseren Verständnis ...ab 21 km/h zu schnell bist du im Arsch
-
Probezeit ist eh voll streng so, da darfste nicht mal im Auto furzen, nehmen die dir schon den Führerschein weg!
-
Ich merk grad dass ich 7 Punkte habe
wie lange gehen denn die fristen? wann sind die punkte weg?
-
Zitat
Original von Swami
Probezeit ist eh voll streng so, da darfste nicht mal im Auto furzen, nehmen die dir schon den Führerschein weg!
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!