WICHTIG!!Uhrheberrecht schrott

  • Zitat

    Original von Oh mein Gott!
    einfach nicht drauf eingehen. dumme abzockmasche.. hab schon 30 von solchen mails bekommen.. von allen möglichen kackseiten..


    alles nur lug und trug. kannste verklagen wegen unlauterer methoden, echt jetzt.


    hier liegt das problem aber anders, würde ich sagen. er hat schon einen vertrag mit besagter firma, und die stellen erstmal eine Forderung. Wenn er da nicht drauf eingeht, ziehen die Ihr ding komplett durch, also nicht so vorteilhaft.

  • ey das ist doch voll die verarschung kann doch garnicht sein dann mpüssten f.-raz und die ganzen anderen schwuchtel 1000 klagen haben.-. niemals ch geh montag zum anwalt und ich fick diese firme huzrenshne wenn ich nur einen cent zahlen muss fahr ich da ohne scheiß hin und schlage die leute kaput das die 3 fache summe an schmerzen für die entsteht.

  • vielleicht is das nur ein missverständniss , weil die nicht wissen das das seine trackz sind.....
    wegen den beatz würde dann n schreiben der gema oder sowas kommen , und das bestimmt nicht per email


    die denken bestimmt das er geklaute musik auf sein space läd oder so

  • ich hab hier mal grade was interesantes entdeckt ich kopiere
    :
    FRAGE


    Hallo ,


    mir geht es wie vielen anderen Revidokunden (es gibt schon ein eigenes Forum zum Thema).
    Ich habe vor kurzem eine E-mail erhalten in der ich aufgefordert werde einen Betrag von 193€ zu bezahlen weil ich angeblich die AGB´s verletzt habe.


    "Aufgrund von Hinweisen mussten wir bedauerlicher Weise feststellen, dass Sie auf Ihrem, von uns zur Verfügung gestellten Speicherplatz Dateien öffentlich, für jeden Internetnutzer zugänglich, abgelegt haben, die urheberrechtlichen Schutz genießen."


    ich habe natürlich ersteinmal Einspruch eingelegt und gefragt was genau denn gemeint ist ... darauf kam folgende Antwort:


    "Sehr geehrte(r) Herr ....,


    Vielen Dank für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen!
    Hiermit erlauben wir uns, Ihnen unsere Dienstleistung wie folgt zu berechnen:


    Bitte überweisen Sie den Rechnungbetrag von 193,20 Euro (incl. MwSt)
    auf folgendes Bankkonto: ..."



    als ich auch dies nicht einsehen wollte , weil ja immernoch nicht gesagt wurde worum es geht , sollte ich mich laut Support an die Geschäftsleitung wenden, was ich dann auch tat.
    Allerdings wenig Erfolgreich, es kam nur wieder die Antwort ich hätte geschütztes Material auf meinem bei Revido Ltd gekauften Webspace.


    Nach ca 2 Wochen kam dann ein Brief von einer Kanzlei in dem ich aufgefordert werde nun noch zusätzlich 43€ Anwaltsgebühren zu zahlen.


    Ich bin mir weiterhin keiner Schuld bewusst.
    In dem Anwaltsbiref wurde mir ein Screenshot von der Datei mitgeschickt.Es handelt sich um eine RAR-Datei also schonmal sowieso nicht für jeden zugänglich weil sie nicht verlinkt ist und ausserdem eben gepackt ist.
    Der Inhalt der Datei ist eine Demoversion eines Programms welches man überall kostenlos downloaden kann.



    wie soll ich weiter vorgehen?


    freundliche Grüße


    das genannte Forum dreht sich nur um dieses Problem, Revido geht immer gleich vor.
    Es ist daher vll sinnvoll den Link mit anzugeben : http://www.webhosting-opfer.de/





    ANTWORT


    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,


    vielen Dank für Ihre Frage, die ich vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes und aufgrund der von Ihnen mitgeteilten Informationen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:


    Wenn Ihnen Ihr Webspace-Provider Kosten in Rechnung stellt bedarf es hierzu einer vertraglichen Grundlage. Offensichtlich vertritt Ihr Provider die Auffassung, Sie hätten gegen bestimmte vertragliche Vereinbarungen verstoßen (z.B. „ Es ist untersagt urheberrechtlich geschützte Dateien auf dem angemieteten Webspace zu speichern“.) Nur wenn solch ein Verstoß (den der Provider beweisen müsste) gegen eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung vorliegt UND für diesen Fall die Zahlung des geforderten Betrages ebenfalls vertraglich vereinbart worden ist, bestünde Ihrerseits die Pflicht den geforderten Betrag zu bezahlen. Da mir der entsprechende Vertrag bzw. die vereinbarten AGB´s nicht vorliegen, kann ich hierzu keine abschließende Aussage treffen.


    Die Frage nach dem Urheberrechtsverstoß richtet sich ausschließlich danach, ob der Anbieter des von Ihnen gespeicherten Programms der Art und Weise der von Ihnen vorgenommenen Speicherung auf dem angemieteten Serverspace zugestimmt hat oder nicht. Der Umstand, dass es sich bei dem Programm um eine Demoversion handelt, die kostenfrei vom Anbieter zum Download angeboten wird, berechtigt Dritte nicht dazu das Programm selbst zu vervielfältigen, veröffentlichen oder zu vertreiben. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Datei-Format dies geschieht. Wenn das Programm also von Ihnen auf dem Webspace für eine unbestimmte Anzahl von Personen zum Download angeboten worden ist, wäre dies eine Urheberrechtsverletzung. Für die Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs müsste der Anbieter dies allerdings beweisen, ebenso wie die Vereinbarung über die Entstehung der geltend gemachten Kosten.


    Nur wenn die oben genannten Voraussetzungen (Urheberrechtsverletzung und Vereinbarung über die Kosten) vorliegen, müssten Sie die Kosten tatsächlich zahlen – und wegen des eingetretenen Verzuges auch die RA-Gebühren. Anderenfalls können Sie die Zahlungsaufforderung getrost ignorieren, sollten sich aber einen neuen Anbieter suchen, da evtl. eine fristlose Kündigung erfolgen wird.





    geh mal auf den link hier http://www.webhosting-opfer.de/


    danach wirste schlauer sein und da steht auch was zu tun is

  • erstma bin ich geschockt wie dreist revido ist, zumal die nichtmal ne rechtliche grundlage haben, auf der sie sich bewegen.


    So folgendes:


    Richtig! Du hast urheberrechtlich geschützes Material auf deiner Seite: Dein Album!


    Es ist laut Grundgesetz urheberrechtlich geschützt und DU besitzt das Urheberrecht, weil du es geschaffen hast.


    Es ist unnötig dass du dir deshalb nen Anwalt besorgst. Die können dir rein garnichts. Selbst wenn du DRE Beats genommen hättest könnten die dir nicht ans Bein pissen, weil die nämlich auch nicht die Urheberrechte an DRE's Stuff besitzen. Das ist Bauernfängerei.


    Reich da ne Kündigung deines Webspaces ein und wenn die dann noch Zicken machen wendest du dich an ne Zeitschrift oder nen Fernsehsender. Du bist sicher nicht der erste gewesen und Deutschland ist 100pro daran interessiert was da getrieben wird.....Promo für dich bringt es auch noch!


    PS: ich habe den tintenmann artikel gelesen und aus dem geht hervor, dass du nichtmal gegen die revido agb verstoßen hast, schliesslich hast du ja das album gemacht und besitzt somit auch die rechte.

  • Zitat

    Original von Prince Scenzah
    Empfänger: Revido Ltd.


    eine Limited Company..... war ja klar das die keine GmbH sind


    Ltd. bedeutet bei Internet Seiten zu 98% Unseriös


    die haben zwar Rechte gleichgesetzt mit einer GmbH nur mit dem Unterschied das man eine Ltd. nur im Ausland gründen kann und dem noch ausschlaggebenderem Unterschied das man für die Gründung einer GmbH nicht unter 20 000 euro hinblättern braucht und ne Ltd. schon für unter 10 Pfund (englische währung) Gründen kann. . Eine Ltd. kann man vor die Wand fahren, dann sind die paar Pfund weg und die nächste Ltd. wird eröffnet, das ist einfach das Problem was auch schon viele ausgenutzt haben in der letzten Zeit.


    dann meldet man noch kurzerhand nen Firmensitz in England oder so an (wie unsere Revido Freunde hier mit REVIDO LTD. Suite C4 1st Floor NewCityChembers 36 Wood Street Wakefield West Yourkshire WF 1 2 HB GROSSBRITANNIEN / UK ) und schwupps ist man als Privatperson aus dem Schneider


    wenn ihr irgendwas mit Ltd. dahinter seht haltet euch davon fern nurn gut gemeinter Rat von mir


  • danke für die info auf jeden fall!


    Du meinst aber nur deutsche Firmen die Ltd. im Ausland gegründet haben ja?

  • Limiteds sind das englische Pendant zu deutschen GmbHs, nur dass die Haftungseinlage lediglich 1 Pfund beträgt.

  • Hammer was sich diese Firma da erlaubt.
    Ich würde sofort kündingen, und mich bei weiteren Nervereien an die Presse wenden.
    Dann werden solche Firmen nämlich meistens ganz klein.

  • das mit der presse wird wohl auch möglich sein. gibt ja anscheinend ne menge leute die gleiche erfahrungen mit der firma gemacht haben. ich seh jetzt schon vor mir wie stefan gödde das fass ohne boden überreicht. :D

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