Rechtsfrage

  • Es geht um folgende Situation.


    Kollege A besitzt keinen Führerschein und hat mit meinem Moped ein Unfall gebaut.


    Kollege A sollte aus dem Helmfach des Mopeds ein Handy holen und brauchte dazu den Schlüssel, da das Helmfach geschlossen war. Ich ermahnte ihn ausdrücklich das Moped NICHT zu schieben oder gar zu fahren. Kollege B ist Zeuge und sagte ebenfalls, dass Kollege A NICHT fahren soll, sondern nur das Handy aus dem Helmfach zu holen habe.


    Nun kam es so, dass Kollege A trotz keiner Erlaubniss und keinem Führerschein gefahren ist. Der Weg ist äußerst kurz, doch gelang es ihm ein stehendes Auto kaputt zu fahren.


    Der Fahrzeughalter hat es gesehen und verblieb vorerst ohne Polizei, Versicherung etc. Der Fahrzeughalter hat einen Zeugen, dass Kollege A auf meinem Moped gefahren ist.



    Das war der Unfall, der aktuelle Standpunkt ist:


    Der Fahrzeughalter hat sich mit Kollege A darauf geeinigt, das über die Haftpflichtversicherung von Kollege A laufen zu lassen. Kollege A soll mit dem Fahrrad das Fahrrad angefahren haben. Nun ist es so, dass Kollege A garkeine Haftpflichtversicherung hat.


    Der Fahrzeughalter rief mich öfters an, dass er mit der Familie von Kollege A nichts klären konnte, da weder Kollege A noch die Familie von Kollege A den weg zum Fahrzeughalter gesucht haben.


    Der Fahrzeughalter ist mittlerweile sehr aufgebracht und steht kurz davor, Kollege A doch anzuzeigen. Ich erklärte mich mit der Anzeige bereit, allerdings nicht damit, es über meine Versicherung laufen zu lassen. Ich habe mich auch dazu bereit erklärt, dass es mein Moped war, mit dem Kollege A fuhr und ich das möglicherweise sogar bei der Polizei aussagen würde.


    Falls es nun soweit kommt, dass der Fahrzeughalter die Polizei aufsucht und eine Anzeige gegen Kollege A macht, womit muss ich rechnen? Kollege A fuhr ohne jegliche Erlaubnis von mir und tat es trotzdem, aber letztenendes ist es ja mein Moped...?



    Vielen Dank im voraus.


    Falls Tipps oder dergleichen bestehen erbitte ich welche und zahle sogar mit BB's :D

  • Es hat Schaden, den habe ich aber eigenhändig behoben und bestand auch zu keiner Zeit auf Schadensersatz, weil's halt 'n Kollege ist/war.


    Muss ich mit keiner Strafe oder etwaigem rechnen?

  • meines wissens dürftest du ziemlich der angearschte sein


    wenn ich mich nu irre..sorry..aber ich kenns so:


    normalerweise muss das über deine versicherung laufen, sprich: du musst für den schaden erstmal aufkommen..und dann musst du dich bei dem "Kollegen A" melden und sagen.."sieh zu..komm für den schaden auf..."


    wenn er keine haftpflicht hat...solltest du versuchen das schnellstmöglich über die haftpflicht von seinen eltern zu regeln,wenn die aber auch keine haben, du aber das geld wiederhaben willst...dann musste ihn anzeigen


    ich hoffe das war so halbwegs verständlich

  • Normalerweise nicht.


    Wenn du ihm ausdrücklich gesagt hast, er soll es lassen! Und ggf. noch ne Kollegen hast der dies bezeugen kann, hast du mit nichts zu rechnen.

  • sag er hats geklaut..
    wenn er sich mit den Fahrzeughalter nicht ausseinander setzt und dich sitzen lässt scheint es nich son toller kumpel zu sein..


    was wart das fürn moped mal so zwischendurch gefragt? wie groß is der schaden am Auto?


    Mussu mal dein anwalt fragen..

  • Zitat

    Original von Rial
    Normalerweise nicht.


    .


    im deutschen rechtssystem is leider nichts normal...;) :D


    ich hab festgestellt das man bei sowas immer um n paa ecken gehen muss bis man am ziel is

  • Zu Toby, Rial Birol: thanks



    MVP: Autoschaden wurde noch nicht geschätzt, ich denke aber cirka 1.500 €. Seite verkratzt, Spiegel abgebrochen, Scheibe verkratzt. Roller war 'ne alte Honda Bali.


    Ich kann ja nicht einfach sagen er hat's geklaut, immerhin kam der Roller ja 2 Minuten später wieder bei mir an etc.?

  • ja und trotzdem kannst du sagen er hat ihn mit genommen..das was er getan hat, zählt ja quasi als diebstahl...


    EDIT: hab mal nen kumpel gefragt der sich auskennt:


    er meint:


    Zitat

    jo ich würd auch diebstahl angeben wenn der Kollege A sich nich mit dem Fahrzeughalter auseinandersetzt sonst kann es sein dass der Typ dem das Moped gehört alles zahlen muss und sogar seine Fleppen verliert weil jemanden fahren lassen hat ohne Führerschein

  • hatte im bekanntenkreis ähnlichen fall


    kollege a wollte ne runde drehen ohne erlaubnis, nahm sich schlüssel: auto geschrammt...


    kollege b (besitzer) sagte aus, dass er nichts wusste davon, sprich diebstahl


    kollege a durfte zahlen, wobei glaub ich versicherung die schäden übernommen hatte...

  • er ist damit gefahren ohne erlaubnis deiner seite und seite des gesetzgebers. du hast damit nichts kleben...ist genau so als obs diebstahl wär....nur das er nur die kosten decken muss und nicht noch fürs diebstahl sitzen muss....sosnt könnt ich dein mopped mir einfach klaun, es in ein haus fliegen lassen udn du wärst der gearschte

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!