Wer kennt sich mit rechtlichen aus?

  • also wenn man jetzt ein gutachten auf diesen Fakten erstellen würde, käme man zur Schlussfolgerung einer Rückerstattung,...Schadensersatz insofern nicht, da dir ja keine Einnahmequellen (bspw) ausgefallen sind.

  • Zitat

    Original von -RasH-
    wie viel haste den gezahlt wenns vor gericht gehen willst?


    110 euro. jedoch lass ich meine ehre nicht verletzen. darum gehts mir eher.
    naja... außerdem wenn man jemanden 110 euro stiehlt is man fix 1 jahr im hefen. da greift der staat wieder durch... unlogisch.. is ja das gleiche


    (zu schweigen von den ca. 80 arbeitsstunden die mich der spaßt gekostet hat)


    außerdem kommen ein paar tausend euro gerichtskosten auf dem verlierer zu das ist das krasse... haha

  • 110€ sind eine Menge Geld. Du kannst aber ohnehin davon ausgehen dass er Typ der dir was recorden sollte jetzt nichts mehr macht bzw. vernünftiges wenn du ihm drohst. Im Grund solltest du dich juristisch Beraten lassen, WENN er dir das Geld nicht zurückerstattet. Fordere Dein Geld auf sachlicher BAsis und im normalen Ton ein.

  • Zitat

    Original von ZaP
    SChriftliche Vereinbarungen sind nicht zwingend notwendig. Mündliche Vereinbarungen reichen aus.


    Schriftl. lässt sich aber besser nachvollziehen. Bei mündl. steht es schnell Aussage gegen Aussage. Ich würde nicht klagen. Nur als Tipp.

  • Es lässt sich insofern nachweisen, da er eine ÜBerweisung getätigt hat.
    Da fällt mir ein, was stand bei der Überweisung als Verwendungszweck. Desweiteren hat er gesagt er habe alles dokumentiert. Also schriftlich?

  • Is mir unverständlich wie man bei so einer hohen Summe keinen klar definierten schriftlichen Vertrag aufsetzt, indem die beiderseitigen Leistungen eindeutig festgehalten werden. Eigentlich solltest du auf dem Rechtsweg aber schon dein Geld zurück bekommen, denn letztendlich entscheidet ein Richter, welcher sich ein Bild von der Situation macht..Allerdings ist auch er an sein Gesetzbuch gebunden. Stellt sich mir grad natürlich die Frage in welcher Weise dein Gegenüber gegen die Anschuldigungen vorgehen kann..Evtl besteht für ihn auch die Möglichkeit ohne rechtliche konsequenzen davon zu kommen...Mit den beidseitigen Willenserklärungen ist, wenn auch nicht schriftlich, aber ein Vertragsverhältnis zu Stande gekommen. Was Schriftverkehr über das Internet angeht ist das auch so eine Sache..Der darf in diesem und jenem Fall nämlich nicht in die Rechtsentscheidung miteinfliessen..


    Edit: Kontoauszug is schonmal gut..der bestätigt, dass beide Seiten Ihre Willenserklärung zum Vertrag abgegeben haben..du hast überwiesen, er hats anstandslos angenommen.

  • Zitat

    Original von Konse
    ma ganz ehrlich... du gibst fast 2000 € für ein rapfeature aus. ich mein, wenn dus dir leisten kannst ok... aber warum hast du das gemacht? es gibt keinen sinn


    110 euro sind fast 2000?

  • Zitat

    Original von ZaP
    110€ sind eine Menge Geld. Du kannst aber ohnehin davon ausgehen dass er Typ der dir was recorden sollte jetzt nichts mehr macht bzw. vernünftiges wenn du ihm drohst. Im Grund solltest du dich juristisch Beraten lassen, WENN er dir das Geld nicht zurückerstattet. Fordere Dein Geld auf sachlicher BAsis und im normalen Ton ein.


    du denkst gut mit:
    also: überweisung + kontoauszug habe ich, dann schriftverkehr auf youtube + myspace , dann einfordern zum 10. mal inzwischen is mein ton aber schon sehr unfreundlich (jedoch nie beschimpfungen) und überweisugsdaten damit er nich sagen kann das er keine möglichkeit hatte das geld zurückzuzahlen


    @Ivosoul : INET - SCHRIFTVERKEHR UNGÜLTIG?


    ps: danke für die unzähligen antworten, JA LERNT AUS MEINEN FEHLERN
    SCHRIFTLICH !! MACHEN

  • wenn du dich mit gangsterrapper einläst. musst du damit rechnen.



    denk mal an den rapper. meinste der hat das gerne gemacht, dich abzuziehn. der muss sein image och waren. und heult der rum??

  • Nein, nicht in jedem Falle..ich will jetzt auch nichts falsches sagen und dich beunruhigen..Nimm einfach alles mit was du hast und geh damit zum Rechtsanwalt.


    Ich schau gleich nochmal in meine Gesetzbücher und poste dann nochmal..

  • haha ach 110 €!
    das wirftn neues licht auf die sache! wenn das wirklich ein so bekannter rapper war und er 110€ dafür gefordert hat und er gesignt ist oder ähnliches konnte man doch selbst draus schließen, dass das humbug ist!


    jetzt erzähl schon wers war!


    und ne gerichtsverhandlung wegen diesem betrag halte ich für hart übertrieben, da kommste nur schlecht bei weg. du kriegst mehr rache, wenn du das öffentlich machst

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