Wenn die Leiche nicht mehr lebt is ok
Leiche beklauen
-
-
Was für Sachen hier diskutiert werden....., ein Juraforum wäre besser geeignet und davon gibt es sicherlich jede Menge im Internet zu finden bei der riesen Resonanz die der Studiengang in den letzten Jahren erfährt.
-
Zitat
Original von Hedskovic
Wenn die Leiche nicht mehr lebt is ok
Jo. Aber nur, wenn die Leiche nicht mehr lebt. Wenn die Leiche noch lebt, nicht. -
Zitat
Original von JayHoe
Ja eben nicht zwangsweise. Dadurch, dass die Sache nicht körperimmanent ist, geht der Besitz und somit auch der generelle Gewahrsamswille auf die eventuelle Erben über (Letzteres ist eine absolute Mindermeinung, ABER vertretbar). Die Gewahrsamstheorien sind nicht festzementiert, ganz im Gegenteil, sie vermischen sich teilweise sogar.
Und nein, ich halte es nicht für einen groben Unverstand. Alleine die Komplexität von Besitz und Gewahrsamsübergängen kann nach Wertung in der Laiensphäre nicht dazu kommen, dass jeder Mensch davon ausgehen kann, dass ein Toter kein Gewahrsam habe.
Darf man fragen was du studierst?
Edit@Shino: Kommt auf die Umstände an. Wenn jemand beim Diebstahl erwischt wird und im Zuge der Tat den Entdecker tötet, um nicht identifiziert oder gefasst zu werden handelt es sich um einen Verdeckungsmord. Tötet jemand, um danach die Leiche zu bestehlen, kommt ein Habgiermord in Betracht. Niedere Beweggründe jetzt mal nicht einbezogen. Letztendlich ist beides Mord.
ich find schon, dass die herrschende meinung recht hat. Soll ich jetzt eine wacklige meinung nehmen nur um die untauglichkeit und damit 23 III zu umgehen? irgendwie mag ich den gedanken nicht.
Jedenfalls hab ich das mit dem groben unverstand fast so gelöst wie du noch mit n paar weiteren argumenten.
Also kein grober unverstand
ich hab nur die ahnung, dass sich untauglicher versuch als Vortat im sinne der hehlerei nicht vertragen.
mal schaun.ansonst dask sind die an die asche gekommen, weil sie im krematorium arbeiten.
Achso ich frage hier, weil es keine rechtliche frage sein sollte. sondern einfach eine bewertungsfrage für laien
-
Ah ich dachte du wolltest umbedingt vollendeten Diebstahl durchprügeln, deshalb das mit der m.M., mein Fehler Mit dem untauglichen Versuch ist natürlich auch legitim und auch leichter zu begründen. Wirklicher Laie bin ich aber nicht
Naja viel Gück damit! Strafrecht ist ein schöner Bereich, vorallem für das Argumentieren.
-
Zitat
Original von ProRipper
Jo. Aber nur, wenn die Leiche nicht mehr lebt. Wenn die Leiche noch lebt, nicht.Immer diese toten Leichen...
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!