Gefährliche Körperverletzung...

  • Was kann ein 18-jähriger Vorbestrafter so ungefähr erwarten als Urteil beziehungsweise in welchem Bereich wird sich das abspielen?
    Und was ist schlimmer: schwere oder gefährliche Körperverletzung?


    Geht nicht um mich, nur um so ´nen dummen Hurensohn.

  • § 224
    Gefährliche Körperverletzung


    (1) Wer die Körperverletzung
    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
    2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
    3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
    4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
    5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung


    begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.




    § 226
    Schwere Körperverletzung


    (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
    1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
    2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
    3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,


    so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


    (2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.


    (3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.




    Wenn man Vorbestraft ist, bekommt man ne höhere Strafe, z.B. dann bis zu 10 Jahren.

  • Zitat

    Original von Sinjo


    nein hier sind genug harte die soen urteil schon mehrfach bekommen haben


    recht hast du^^

  • Also ich bin 15 und hatte ne Boxxerei und habe jemanden geschlagen (jedoch hat er mich als erstes geschlagen) dann hab ich den zu boden geboxxt und hab noch so 4-5 mal getreten sobald du jemanden auf den BODEN trittst wird aus ner Körperverletzung eine gefährliche ( zu deiner frage schwere ist schlimmer als gefährliche wie snez schon postete) ich habe ihm das jochbein gebrochen durch ein tritt ins gesicht dadurch hatte er dann ein schädelhirntrauma und er braucht jetzt ne brille das urteil ist noch nicht gefällt es ist aber zum GLÜCK zum Täter Opfer ausgleich gekommen das bedeutet man setzt sich zusammen und redet darüber (am besten wenne dich entschuldigst oder dein kollege) und dann darf das Opfer aussuchen ob du Sozialstunden machst usw wenn aber das Opfer nicht zum Gesprächsttermin erscheint muss du nur 10 Sozialstunden machen


    Mehr kann ich auch nicht sagen hoffe das hat geholfen

  • Zitat

    Original von sensemann12
    also der Täter den du beschrieben hast kommt sehr warscheinlich mehr oder weniger hinter gitter.


    Jenach Vorstrafenregister würde ich sagen

  • Zitat

    Original von GeeNaro
    Also ich bin 15 und hatte ne Boxxerei und habe jemanden geschlagen (jedoch hat er mich als erstes geschlagen) dann hab ich den zu boden geboxxt und hab noch so 4-5 mal getreten sobald du jemanden auf den BODEN trittst wird aus ner Körperverletzung eine gefährliche ( zu deiner frage schwere ist schlimmer als gefährliche wie snez schon postete) ich habe ihm das jochbein gebrochen durch ein tritt ins gesicht dadurch hatte er dann ein schädelhirntrauma und er braucht jetzt ne brille das urteil ist noch nicht gefällt es ist aber zum GLÜCK zum Täter Opfer ausgleich gekommen das bedeutet man setzt sich zusammen und redet darüber (am besten wenne dich entschuldigst oder dein kollege) und dann darf das Opfer aussuchen ob du Sozialstunden machst usw wenn aber das Opfer nicht zum Gesprächsttermin erscheint muss du nur 10 Sozialstunden machen


    Mehr kann ich auch nicht sagen hoffe das hat geholfen


    Okee...
    Aber ne, es geht nicht um mich, noch um irgendjemanden, auf den ich in irgendeiner Weise gut zu srpechen bin^^


    Zitat

    Original von SektionProleten
    <<<macht sich gerade mal derbste ins hemd,wenn ich so über KV lese was so alles auf einem zu kommen kann :zeter:


    Ja, halt dein dummes Maul, Hurensohn, will keiner wissen.

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