ZitatOriginal von Thorsten Schneider
Solltest Du mit dem Blaulicht Sonderrechte geltend machen, und nichts anderes ist es wenn Du zügig vorankommen willst, kommt zu den 20 € noch ein Strafverfahren nach § 132 StGB, das bis zu 2 Jahre Gefängnis vorsieht.
Grad in einem Forum gefunden.Das mit der eigenen Erfahrung nehm ich dir nicht ab.Ich kenn Polizisten und ich hab von denen gehört,was da passieren kann.
Studier das StGB noch einmal, denn der Paragraph besagt nichts anderes als Freiheitsstrafe oder Bußgeld.