er macht aber auch angaben zum gerät selbst...oder soll die verpackung 16 gb speicher haben?^^
eBay-owned
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Original von DieL_
Vielleicht unter Zubehör.oder auch "sammeln & seltenes"
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es is halt einfach betrug punkt aus. rytaly hat schon alles gesagt.
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Dilly, halt einfach die Fresse. Du laberst ununterbrochen nur scheiße. Komm mal von deinem Verfolgungswahn und Verschwörungstheorientripp runter.
Mir ist das auch scheissegal, was Du glaubst. Fall am besten selbst auf die Schnauze, ich weiß was Tatbestand ist und seh es in deinen weiterne Postings, dass bei mir kein Gesprächsbedarf mehr vorhanden ist. Vogel.
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Shit... Ich verkaufe grad ne XBox bei ebay... ich hoffe mir hetzt keiner nen Anwalt auf den Hals weil er eigentlich nur die Verpackung wollte und ich das nich gut sichtbar und einzeln in die Artikelbeschreibung geschrieben hab... fuck...
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Schick mal Link, Sin.
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Zitat
Original von DieL_
Schick mal Link, Sin.
Das war ein Witz um Tobis unverständliches Irreführungargument ins lächerliche zu ziehen -
Zitat
Original von Sin
Das war ein Witz um Tobis unverständliches Irreführungargument ins lächerliche zu ziehen+ dillys aussage noch mehr aus den angeln zu hebeln
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Ich stand auf 'nem Schlauch.
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Zitat
Original von Tobi Montana
+ dillys aussage noch mehr aus den angeln zu hebeln
kp ich bin neutral und musste mich eigentlich auch mal ausführlich mit "irreführung" außeinander setzen (Einzelhandel du Hurensohn!) deswegen wüsste ich jetzt nicht was daran irreführung wäre, aber ich bin kein Anwalt genauso wie ihr es alle nicht seid und ich glaube keiner hier hat sich damit wirklich bis ins Detail befasst deswegen find ich auch dass es das klügste ist einfach nen Antwalt zu fragen, gibt da ja son schönes Anwälte forum, die sind da wirklich sehr hilfreich -
Zitat
Original von still2High
er macht aber auch angaben zum gerät selbst...oder soll die verpackung 16 gb speicher haben?^^genau bei dem punkt geht für mich schon die "täuschung" los! wenn mir sowas passiert wäre und ich würde es hinterher erst merken hätte der verkäufer keinen cent von mir gesehen...auf biegen und brechen nicht!
weiß nicht wie man auf sowas anscheinend auch noch stolz sein kann...
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guck ma ne seite zurück
natürlich ist jmd. der das kauft tortzdem nicht der hellste!
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Alleine das Einsetzen in die gegebene Kategorie wäre ein Grund dafür, dass dieser Vertrag anfechtbar gemacht werden könnte...da kann man soviel Text reinsetzen wie man will....
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Original von Padrino
Alleine das Einsetzen in die gegebene Kategorie wäre ein Grund dafür, dass dieser Vertrag anfechtbar gemacht werden könnte...da kann man soviel Text reinsetzen wie man will....sehe ich genauso. würde user die solche artikel auf so eine art und weise anbieten sofort sperren...
das "argument" das die bieter ja so dumm sind zeigt doch nur noch mehr wieviel kriminelle energie dahinter steckt. keiner würde soetwas anbieten wenn er vorher davon ausgehen würde einen realen wert dafür zu erhalten. und dann auch noch kostenloser versand....da zahlt man im "normalfall" ja noch drauf...
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Zitat
Original von snez
Wie ehemalig? Hat ers abgebrochen oder ist er nun Jurist?
Ich weiß nicht, er hats auf jeden ein paar Jährchen studiert, ist jetzt ca. 50 Jahre alt, wir sind Fußballfans der selben Mannschaft und chillen im selben Forum, ihn frage ich immer bei "Rechtsfragen".
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bei ebay steht was dazu...
Es ist verboten, irreführende Artikelbezeichnungen (Titel) zu verwenden.
Was genau verstehen wir unter einer irreführenden Artikelbezeichnung?
Eine Artikelbezeichnung ist dann irreführend, wenn sie den Käufer über den angebotenen Gegenstand oder seine tatsächliche Beschaffenheit im Unklaren lässt oder bei Käufern falsche Vorstellungen über den angebotenen Gegenstand oder seine Beschaffenheit weckt.
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Hinweis: Die Verwendung von Standardabkürzungen gemäß deutscher Rechtschreibung (Duden) ist gestattet. Zum Beispiel „40 g“ für „40 Gramm“.
Aha.
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Hat das jemand von rappers.in bei ebay eingestellt?
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