ZitatOriginal von Voddi Bumaye!
Die einzige Ausnahme hiervon bilden Musikstücke, deren Komponist bereits länger als 70 Jahre verstorben ist. Aber Achtung: auch wenn der Komponist bereits 70 Jahre tot ist, dürfen Aufnahmen von Konzerten o.ä. erst 50 Jahre nach deren Veröffentlichung frei genutzt werden.
Copy and paste ... du Hengst
Okay. Lag ich also auch nicht gaaanz so falsch. Ich würde generell aber im Falle des Falles nachfragen, denn die rechte lassen sich auch verlängern/neu kaufen...