Samples - was ist erlaubt/verboten ?

  • Zitat

    Original von Voddi Bumaye!


    Die einzige Ausnahme hiervon bilden Musikstücke, deren Komponist bereits länger als 70 Jahre verstorben ist. Aber Achtung: auch wenn der Komponist bereits 70 Jahre tot ist, dürfen Aufnahmen von Konzerten o.ä. erst 50 Jahre nach deren Veröffentlichung frei genutzt werden.


    Copy and paste ... du Hengst :rolleyes:


    Okay. Lag ich also auch nicht gaaanz so falsch. Ich würde generell aber im Falle des Falles nachfragen, denn die rechte lassen sich auch verlängern/neu kaufen...

  • Zitat

    Original von Wh*te


    Copy and paste ... du Hengst :rolleyes:


    Okay. Lag ich also auch nicht gaaanz so falsch. Ich würde generell aber im Falle des Falles nachfragen, denn die rechte lassen sich auch verlängern/neu kaufen...


    oooooch sag bloß :O
    hab nirgendwo geschrieben, dass ich das selber geschrieben hab.
    mister superschlau

  • Man darf gar nichts ohne die Erlaubnis des Urhebers samplen, auch wenn keine Veröffentlichung geplant ist. Wenn der Urheber stirbt, erlischt dessen Urheberrecht nach 70 Jahren, wenn Erben vorhanden sind erben diese das Urheberrecht für besagte 70 Jahre.
    Jetzt mal angenommen man möchte etwas aus einem Werk von Wagner samplen, der ja nun länger als 70 Jahre tot ist, dann darf man das nur, wenn man dafür eine Aufnahme benutzt die älter als 50 Jahre ist, da sonst der Dirigent und die Musiker des Orchesters, das das Werk eingespielt hat noch Leistungsschutzrechte an der Aufnahme haben.
    Und so sieht es natürlich auch bei irgendwelchen Oldies aus. Es ist nämlich nicht nur die Frage, ob es noch einen Urheberrechtsanspruch gibt, sondern auch ob es noch einen Leistungsschutzrechtsanspruch gibt.


    Man müsste also sowohl vom Urheber als auch von sämtlichen an der zu samplenden Aufnahme beteiligten Musiker das OK einholen.


    Das ist halt die Theorie, in der Praxis kümmert das keine Socke.

  • So wie das für mich klingt, lasse ich lieber die Finger von Samples..
    Ist aber wirklich eines der schwierigsten und interessantesten Themen in der Musikbranche... hatte garnicht gedacht das dieses Thema so komplex gestrickt ist...


    Ich habe auch noch eine Frage.. ich bin nämlich noch n Neuling in Sachen Beatproducen. Wenn ich jetzt einen Beat von mir fertig stelle (ohne geschützte Samples natürlich) und diesen dann zum Beispiel hier veröffentliche.. muss ich dann noch irgendwas beachten?
    Und was wäre z.B. wenn jemand einfach meinen Beat klaut und ihn dann für sich profitieren lässt... müsste ich mir also für jeden Beat oder für alles das ich selbst kreiere eine Lizenz erwerben?


    Sorry wenn ich da völlig falsch liege, bis ich meine ersten Beats fertig habe vergehen sowieso noch viele Tage.. ich will nur bis dahin sicher gehen...


    Vielen Dank im vorraus schonmal für jede Hilfe..


    Established. :D

  • Naja, im Zweifelsfall musste das Sample halt so bearbeiten dass es objektiv schwierig wird ne Zuordnung bzw. Verwendung des Originalsamples nachzuweisen.

  • man kann das rechte für samples problem natürlich umgehen, indem man zum beispiel loszieht und geräusche in den streets recorden geht oder wie ich vor langer zeit basslines und zeug mit akustiggitarren erzeugt oder ähnlichem. was du selbst erzeugst ist deins und kein schwein geht dir auf deine eier.

  • Zitat

    Original von Established Beatz
    müsste ich mir also für jeden Beat oder für alles das ich selbst kreiere eine Lizenz erwerben?


    nein, deine beats sind prinzipiell durch das urheberrecht geschützt. lizenzen, GEMA etc sind vollkommen irrelevant.
    vorausgesetzt du kannst beweisen, dass du der urheber bist.

  • Alles klar.. gut wenn ich den Beat produziert habe kann ich ja auch nachweisen das ich ihn kreiert habe... :D


    Vielen Dank :thumbup:

  • Ganz einfach zusammengefasst gilt:


    Sample verwendung ob kommerziell oder freetrack nur mit erlaubnis des urhebers. Für freetracks kann man das noch einigermassen bezahlen, kommerziell wird das schnell unbezahlbar für den einfachen künstler.


    Wenn du ein sample benutzt, ruf bei der gema an, die sagen dir wer die rechte besitzt. wenn künstler A einen song schreibt, heisst das noch lange nicht dass Label A die rechte besitzt. Kann sein, dass da vor x jahren die rechte einmal einem obdachlosen verkauft worden sind. müsste aber alles zurück verfolgbar sein.


    benutzt du samples die so nicht mehr als liedgut von irgendwem zu erkennen sind, interessiert das auch niemanden, da man ja nicht zurück verfolgen kann, was man nicht erkennt. (die aufnahme selbst wäre allerdings, egal wie lange dein sample ausschnitt dauert, trotzdem geschützt, es kanns dir nur keiner nachweisen)


    Tracks nachspielen: bekannte notenwerke sind grösstenteils ebenfalls geschützt, so darfst du auch nicht YMCA selbst nachspielen und es benutzen.


    Werke von vor 70 Jahren sind zum teil frei gegeben, kann aber sein, dass die immernoch jemand verwaltet, soweit ich weiss. auch hier hilft eine abklärung.


    Das selbe gilt übrigens auch für Film und auch irgendwelche Tonaufnahmen. Auch hier gibt es immer jemanden der die rechte besitzt. so dürfen auch irgendwelche Reichstagreden, tagsschau ausschnitte etc. nicht als skit oder sonst was verwendet werden.



    Ganz interessant ist auch das Schützen der eigenen Werke. Um urheber und rechteinhaber zu werden, muss man die werke nirgens anmelden. es wird zum teil einfach schwierig nachzuweisen wer ein werk komponiert hat, wenn kein beweis vorliegt. normalerweise verwalten organisationen wie die gema oder suisa die rechte für einen künstler, man kann aber auch ganz einfach einen beweis für eine komposition selbst erstellen in dem man zum beispiel sein werk auf eine cd brennt und sich per post nach hause schickt. den brief nicht mehr öffnen und so hätte man im zweifels fall einen poststempel als beweis, wann man ein werk erstellt hat.


    So eine auseinandersetzung mit den rechten lohnt sich bei veröffentlichung einer CD um selbst nicht irgendwann in die scheisse zu geraten wegen eines 4 sek. samples.

  • :rolleyes:


    Ach Leute hört doch bitte auf zu posten, wenn ihr im Grunde keine Ahnung von dem Thema habt, es kommt doch nur Mist dabei raus.


    Auch der letzte Post ist, auch wenn er etwas ausführlicher geraten ist und ein, zwei richtige Infos enthält, davon nicht ausgenommen.



    Deswegen ist hier jetzt...


    - close -

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