Samples - was ist erlaubt/verboten ?

  • Hallo,


    mich würde mal interessieren - was darf gesampelt werden und wie sehr nimmt es bei der Beurteilung Einfluss ob es sich dabei dann im Anschluss um einen sogenannten Freetrack, oder mit kommerziellen Absichten.


    Ich glaube mich zu erinnern, insofern ein bekanntes Liedgut eine gewisse Zeit am Markt ist (wohl eher in Jahrzehnten gesprochen) das dann hier keine besonderen Rechte zu beachten sind, richtig ? Wobei mir das sehr schleierhaft vorkommt, denn beispielsweise "Beattles" deren Songs ja sicherlich auch von der Zeit gesehen schon eingestaubt sein dürften, werden ja teilweise bzgl. deren Rechte weiterhin hoch gehandelt, so hielt z.B Michael Jackson einen Grossteil der Rechte.


    Wieso ich dies Frage ? Nun, weil ich mit dem Gedanken spiele, dem ein oder anderen, vergessenen Oldie neues Leben einzuhauchen - aber mich da nicht wirklich traue, wegen eben der genannten Rechte etc.


    Darf für einen Freetrack nahezu jeder Song missbraucht werden, wenn nachweislich hier kein finanzieller Vorteil (Verkauf) entsteht ? Wohl auch eher weniger, oder ?


    Denn ansonsten, wäre es ja auch so, dass man hier bei Rappers.in alle möglichen Coverlieder hätte uploaden dürfen, ohne das in den Forenregeln explizit untersagt ist.


    Im weiteren fällt mir gerade ein, dass es doch auch mal eine Regeln gab, welche besagt, ein Song (Noten) dürfen nur zu X-% dem Original gleichen, damit es nicht als Cover/Kopie gilt.



    Gruß
    Alex.

  • Zitat

    Original von snez
    Kurz gesagt: Samplen darfste alles, veröffentlichen aber NUR mit dem OK vom Urheber.


    So ist es leider und prinzipiell gibt es auch keine Ausnahmen.


    Hi,



    es gibt doch aber auch Lieder/Melodien welche als sogenanntes Allgemeingut gehandelt werden, nehmen wir aktuell das Beispiel von Weihnachtsliedern etc.


    Gruß
    Alex.


  • Ja, dann gibts ja auch kein Problem mit nem OK vom Urheber ;)

  • Ja,


    nur für mich ist dann eben die Frage "Was ist Allgemeingut" - was alles fällt darunter ? Sämtliche Lieder/Melodien, welche man hinlänglich aus allen Gesangsbüchern der Schule, Weihnachtsliedern etc kennt... sprich: Wo fängt das an, wo endet es - die Definition liegt ja nicht im eigenen ermessen :) Sonst wäre für mich beispielsweise "Billy Jean" von MJ gerne jederzeit Allgemeingut, genau wie jeder andere Track vom Album Thriller :)


    und man weiss ja auch nicht, oftmals verweilt der Urheber ja auch nicht mehr unter uns und dennoch sind die Rechte dann übertragen/verkauft worden, ist also schon ein brisantes Thema wie ich finde...



    Gruß
    Alex.

  • Ich meine Nico (K.I.Z.) hat einmal in nem Interview gesagt, sie hätten extra ein altes Sample verwendet, um sich nicht um Rechte und sowas zu kümmern.
    Widerspricht sich aber mit dem was snez meint. Ich würde das irgendwo nochmal nachschlagen um sicher zu gehen.


    Handelte sich dann um "Neurupin", Sample von "The rising sun" glaub ich.

  • Nun,


    dann mal die konkrete Frage, wer von Euch hat bereits Samples eingesetzt und versucht sich entsprechend die Zustimmungen einzuholen und dies erfolgreich getan und ist hier immer mit entsprechenden Gebühren zu rechnen, oder gab es da auch schon für Euch Fälle wo es mehr nach dem Motto "Ja, gerne" ging.


    Zu Wikipedia - hab es gelesen und auch weitere Artikel, aber denke so viele unterschiedliche Artikel es gibt, soviele verschiedene Urteile und Meinungen bestehen auch, also wirklich eindeutig geklärt scheint die Sache nicht zu sein, wenn ich das richtig interpretiert habe...


    Gruß
    Alex.

  • Ich denke die Beats von denen du samplen deren Urheber sind bei Majors unter Vertrag. Hörst du schon wie sie "Cash" rufen? Und die meinen sicherlich nicht Johnny.


    Zitat

    Original von BillionaireBeats
    Zu Wikipedia - hab es gelesen und auch weitere Artikel, aber denke so viele unterschiedliche Artikel es gibt, soviele verschiedene Urteile und Meinungen bestehen auch, also wirklich eindeutig geklärt scheint die Sache nicht zu sein, wenn ich das richtig interpretiert habe...


    So ist auch mein bisheriger Kenntnisstand.

  • DU darfst nur mit dem Ok des Urhaber's veröffentlichen...


    wenn der allerdings schon mehr als 40 Jahre verstorben ist, sind die rechte aufgehoben und somit frei zum samplen...


    noch 40 Jahre warten und JAcko wird gesampled :chu:

  • Zitat

    Original von Ice D`s
    DU darfst nur mit dem Ok des Urhaber's veröffentlichen...


    wenn der allerdings schon mehr als 40 Jahre verstorben ist, sind die rechte aufgehoben und somit frei zum samplen...


    noch 40 Jahre warten und JAcko wird gesampled :chu:


    40?
    nicht 70?


    EDIT: und sind in den Staaten die Urheberrechte nicht übertragbar? Die wurden sicherlich vererbt...

  • @ Ice D´s


    du glaubst doch nicht im Ansatz das es 40 Jahre dauern wird, bis Michael Jackson´s Lieder eine Wiedergeburt feiern werden, gerade mit der Profitgier des Vaters im Nacken, denn dieser wird sicherlich, insofern er denn die Rechte persönlich hält, sicherlich den ein oder anderen Deal an Land ziehen, um sich die Taschen zu füllen.


    Ich könnte wetten, im nächsten Jahr werden wir vielleicht schon in den Genuß von "Billy Jean" etc als Rapversion kommen - könnte mir da wieder eine Combo vorstellen, zwischen "Linkin Park in Verbindung mit Jay-Z" oder "Dirty Diana" etc - ich finde diese Lieder schreien förmlich nach einem Ausflug in die HipHop Szene und ich bin fest davon überzeugt das dies kommen wird bzw. ich persönlich würde es tun, allerdings hab ich gerade mal den Kontrollgriff gemacht - Hand rechts zur hinteren Hosentasche, Geldbeutel hinten im Fach der Scheine nachgesehen und die Idee begraben, aber nur für 40 - 70 Jahre" :)


    Gruß
    Alex.

  • Ich bin der Meinung es sind 40 :)


    ...aber korrigiert mich wenn ich falsch liege.


    Billi: Die Jacko sache war nur n Beispiel, da wirds bestimmt noch n paar extra komplikationen geben. Den werd ich wohl niemlals mit ruhigem Gewissen samplen dürfen :tongue:...

  • So,



    egal ob 40 Jahre, oder aber auch 70 Jahre - ich hätte dann bitte jetzt augenblicklich gerne mal eine Liste aller Künstler Interpreten, Songs etc aus dem Jahre ca. 1930/1940 - vielen Dank - genau wie deren jeweilige Platzierungen, wie lang sich diese auf Platz eins gehalten haben :) Na, das wäre doch mal was für Oliver Geißen und seine so erfolgreiche Chartshow, die ja schon alle Varianten durchgekaut haben...


    Also wer will, wer hat noch nicht ? Gott, das müssen ja Gassenhauer gewesen sein um die Jahre 1930 - wenn da nicht mal ein Welthilt darunter versteckt ist - aber wie sieht es denn dann aus mit einem Ausflug in den Bereich der klassischen Musik ? Mozart & Co. haben ja schon vor ein paar Jahren das Handtuch geworfen, oder ? ;)


    Gruß
    Alex.

  • Nur noch mal dazu, weil ich nicht will, dass es wieder darauf hinausläuft: dein Beat wurde gesperrt, weil es eine "Preview" war - nicht wegen dem Sampling von Jingle Bells!


    Zum Sampling auf Rappers.in ist alles in den FAQ beschrieben. Es gelten hier sehr strenge Vorschriften, weil wir es uns nicht leisten können deswegen Ärger zu bekommen. Allgemein muss man den Urheber wegen der Sampling-rechte fragen und sein Einverständnis einholen.


    Zu einer Diskussion was auf R.in erlaubt ist wird es hier aufgrund der Regeln definitiv nicht kommen.

  • Zitat

    Original von Wh*te
    Nur noch mal dazu, weil ich nicht will, dass es wieder darauf hinausläuft: dein Beat wurde gesperrt, weil es eine "Preview" war - nicht wegen dem Sampling von Jingle Bells!


    Zum Sampling auf Rappers.in ist alles in den FAQ beschrieben. Es gelten hier sehr strenge Vorschriften, weil wir es uns nicht leisten können deswegen Ärger zu bekommen. Allgemein muss man den Urheber wegen der Sampling-rechte fragen und sein Einverständnis einholen.


    Zu einer Diskussion was auf R.in erlaubt ist wird es hier aufgrund der Regeln definitiv nicht kommen.


    Darum geht es hier garnicht, sondern um die grundsätzliche Frage was im Bereich des möglichen liegt und wo man mit dem Gesetzt in einen Konflikt kommt und Rappers.in ist nicht das Maß der Dinge, nicht der Gesetzgeber :) Also, bezieh das nicht gleich auf Dich oder die Community, das war eine völlig allgemein gehaltene Frage.


    Denn ich spiele seit geraumer Zeit mit dem Gedanken mir den ein oder anderen Titel zu schnappen und ein wenig daran zu experimentieren und das mein Beat gestern gelöscht wurde, steht da nicht im Zusammenhang, zumindest nicht in direktem, wenn gleich die Situation Auslöser war um sich "grundsätzlich" mal mit dem Thema zu beschäftigen.


    Das es gestern eskaliert ist, lag nicht daran das ich das Gefühl hatte irgendwie benachteiligt zu werden, dafür hab ich die Kinderschuhe schon zuviele Jahre abgelegt, sondern das zynische und überzogene, wie ich es aufgefasst hatte - wenn auch letztlich alle Beat von mir hier gelöscht werden würden, das ist uninteressant, denn das ist nicht der eigentliche Grund weshalb ich mich der Community angeschlossen habe, sondern für den Erfahrungsaustausch im Umgang mit Software, Hardware, Ideen, Tipps und Tricks - um mir das für eigene Produktionen zum Nutzen zu machen, daher "take it easy".


    Grüssle
    Alex.

  • Ich wollte nur nicht, dass sich die Diskussion dahingehend verlagert;)


    Allgemein gilt nach dem Urheberrechtsgesetz, dass Du eine Einwilligung benötigst - wie schon beschrieben. Ich stimme aber zu, dass ich auch so eine Regel mit 70 Jahren Verjährung in Erinnerung habe.
    Ich persönlich denke man kann das recht einfach handhaben. Wenn Du hier in der Dealerecke einen Beat präsentierst, oder sonst wo und sei es mit einer Gegenleistung verbunden und der Beat ein Sample beinhaltet, dann solltest Du dem jeweiligen Rapper oder Artist nahelegen sich selber um die Sample-Rechte zu kümmern.
    Alleine aus Sicht der Erlösrechnung wäre es für einen Produzenten hier äußerst unvorteilhaft noch mal hundert Euro oder mehr für eine Lizenz auf den Beatpreis aufzuschlagen. Der Artist der das Werk erwirbt kann also vernünftigerweise dafür in die Pflicht genommen werden das Rechtliche zu regeln.


    Für Sachen wie hier denke ich ist das aber grundsätzlich überflüssig. Und sollte morgen ein Label bei dem Artist klopfen und ihm eine Mille Gage bieten, wird ein Sample sicher auch kein Problem mehr sein. Das was viele hier betreiben ist auch nicht mit "Veröffentlichung" gleichzusetzen (gesetzlich zwar schon aber :rolleyes:) und da das werk sowieso nie einer breiten Masse zugänglich ist, dürfte es relativ schnurz sein, ob es rechtlich einwandfrei ist oder nicht. Es gilt auch hier: wo kein Kläger - da kein Richter. Und nur weil das so ist, gibt es überhaupt noch Musik - sonst wäre alles irgendwann irgendwie ja schon mal da gewesen und verboten. Erst wenn es zu Einnahmen und einer Verbreitung kommt, dann sollte man sich den rechtlichen Fragen widmen.
    Wenn man allerdings plant einen Beat mit Samples zu verkaufen oder an einen Artist weiterzugeben, sollte man denke ich schon explizit darauf hinweisen.


    Ich denke damit wäre vieles gesagt. Auf R.in gibt es /muss es (leider) klare Regeln diesbezüglich geben. Auch wenn ichpersönlich gesamplte Beats sehr mag...die Grenze eindeutig festzulegen wann etwas einfach nur kopiert und wann etwas nur weiter gedacht wurde, wäre zu schwer. Um Anzeigen und Beschwerden zu vermeiden sind daher Samples generell nicht erlaubt (hier). Auch wenn viele jedoch so geschickt arbeiten, dass es oft dabei bleibt wirklich nur extrem auffällig geklaute/kopierte werke zu löschen. Ist halt so.


    lg

  • Zitat

    Original von Ice D`s
    Ich bin der Meinung es sind 40 :)


    ...aber korrigiert mich wenn ich falsch liege.


    Billi: Die Jacko sache war nur n Beispiel, da wirds bestimmt noch n paar extra komplikationen geben. Den werd ich wohl niemlals mit ruhigem Gewissen samplen dürfen :tongue:...


    Die einzige Ausnahme hiervon bilden Musikstücke, deren Komponist bereits länger als 70 Jahre verstorben ist. Aber Achtung: auch wenn der Komponist bereits 70 Jahre tot ist, dürfen Aufnahmen von Konzerten o.ä. erst 50 Jahre nach deren Veröffentlichung frei genutzt werden.

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