Bundestag beschließt Rente mit 67!
Bald müssen alle so lange arbeiten wie Münte (67) – Was jetzt jeder wissen muss
Berlin – Millionen Arbeitnehmer müssen ab 2012 länger bis zur Rente arbeiten! Der Bundestag hat die Rente mit 67 beschlossen!
In namentlicher Abstimmung billigte die Mehrheit von Union und SPD im Bundestag den Gesetzentwurf von Sozialminister Franz Müntefering (SPD).
Für das Gesetz stimmten 408 Abgeordnete, 169 Parlamentarier waren dagegen. Es gab vier Enthaltungen. Die schrittweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit soll 2012 beginnen und 2029 abgeschlossen sein.
WAS KOMMT DA AUF UNS ZU?
Wer wann in Rente gehen kann, welche Abschläge bei Frührente drohen, alles, was Sie jetzt wissen müssen!
ALTERSGRENZE
Das Rentenalter wird für alle ab 1947 geborenen Arbeitnehmer von 2012 an schrittweise pro Geburtsjahr angehoben.
Wer 1947 geboren ist, muss bis 65 Jahre und einen Monat arbeiten, 1948 Geborene bis 65 Jahre zwei Monate usw. Ab dem Geburtsjahrgang 1958 steigt das Ruhestandsalter sogar jährlich um zwei Monate. Wer ab 1964 geboren ist, muss bis 67 arbeiten (siehe Tabelle).
AUSNAHMEN
„Besonders langjährig Versicherte“ mit mindestens 45 Beitragsjahren sollen auch weiterhin ohne Rentenabschläge mit 65 Jahren aufs Altenteil gehen können. Das schaffen derzeit aber nur 28 Prozent der Männer und vier Prozent der Frauen.
ABSCHLÄGE
Wer trotz des höheren Rentenalters früher gehen will, bekommt Abschläge: 0,3 Prozent weniger Rente pro Monat vorzeitigem Ruhestand – lebenslang! Frühestmöglicher Renteneintritts-Termin ist künftig der 63. Geburtstag. Früher gehen können aber nur Arbeitnehmer mit mindestens 35 Beitragsjahren.
So teuer wird’s:
Wer 35 Jahre immer Durchschnittslohn verdient hat und statt mit 67 schon mit 63 in Rente geht, muss 14,4 Prozent Abschlag hinnehmen. Er hätte heute einen Rentenanspruch von 914,55 Euro. Durch die Rentenabschläge blieben davon nur 782,85 Euro!
WITWEN
Die große Witwenrente (55 bis 60 Prozent der Rente des Verstorbenen) gibt es künftig erst für Hinterbliebene ab 47 (heute 45) Jahren.
ERWERBSUNFÄHIGE
Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, dürfen schon ab 63 abschlagsfrei in Rente. Aber nur, wenn sie 35 (ab dem Jahr 2023: 40) Beitragsjahre voll haben.
STEUERN
Wer vom späteren Renteneintritt betroffen ist, zahlt auch noch höhere Steuern auf die Rente. Denn: Der steuerpflichtige Teil der Rente steigt in den nächsten Jahrzehnten schrittweise an. Von heute 54 auf 100 Prozent im Jahr 2040. So hatte es die rot-grüne Bundesregierung beschlossen.
Folge: Da die Versicherten nun erst später in Rente gehen können, fällt der steuerpflichtige Teil ihrer Rente auch höher aus, als wenn sie wie bisher mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen würden.